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Begrenzung der EEG-Umlage

Im Stromsektor tragen die Verbraucher in 2014 zur Förderung der erneuerbaren Energien mit der EEG-Umlage von 6,240 Cent pro Kilowattstunde bei.
Die EEG-Umlage liegt somit knapp 20 Prozent über dem Vorjahresniveau (5,277 ct/kWh).

Gemäß dem an 01. August in Kraft tretenden EEG 2014 können Unternehmen des Produzierenden Gewerbes der Liste 1 der Anlage 4 EEG 2014 mit nun mind. 16 % Anteil der Stromkosten an der Bruttowertschöpfung (BWS) bzw. ab 2015 für das Begrenzungsjahr 2016 mit mind. 17 % eine Begrenzung der Umlage beantragen. Unternehmen der Liste 2 der Anlage 4 EEG 2014 müssen hierfür mind. 20 % Anteil Stromkosten an der Bruttowertschöpfung aufweisen. Unternehmen, die für 2014 begrenzt und nun nicht mehr begünstigt sind, zahlen 20 % der regulären EEG-Umlage.

Die Grenze liegt bei einem Mindestverbrauch von 1 GWh. Die Begrenzungshöhe beträgt 15 % der festgelegten EEG-Umlage.Für die erste Gigawattstunde ist grundsätzlich die volle Umlage zu bezahlen (Selbstbehalt).Darüber ist als Mindestumlage 0,1 Cent je Kilowattstunde zu zahlen (die Nichteisenmetallbranche - Branchennummern 130-132- zahlt als Mindestumlage 0,05 Cent). Die Obergrenze liegt bei 4 % der Bruttowertschöpfung (Unternehmen der Liste 1) bzw. bei 0,5 % (Unternehmen der Liste 2 der Anlage 4 EEG 2014).

Wichtig: All diese Unternehmen müssen ein zertifiziertes Energie- o. Umweltmanagementsystem bzw. ein alternatives System gem. § 3 der SpaEfV
- auch bei weniger als 5 GWh - nachweisen.

Die Anträge zur besonderen Ausgleichsregel sind elektronisch über das BAFA-Portal ELAN-K2

zeitnah zu stellen - auch wenn die Antragsfrist 2014 bis zum 30.09. verlängert wurde.

Zur unverbindlichen Berechnung der Begrenzung der EEG-Umlage sowie des Verhältnisses Stromkosten zu Bruttowertschöpfung zur Orientierung können Sie den EEG-Rechner nutzen, der in Anlehnung an den Rechner von PwC gestaltet ist. Sollte ein Wirtschaftsprüfer-Testat erforderlich werden, ist PwC auch einer der möglichen ausführenden Instanzen. http://www.pwc.de/de/rechnungslegung-berichterstattung-prufung/spezielle-prufungen-und-zertifizierungen.jhtml

 

ACHTUNG:
Der EEG-Rechner basiert noch nicht auf den EEG 2014-Regularien.
Eine Anpassung erfolgt zeitnah.