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"Energieberatung Mittelstand" (EBM)

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die Förderung in der Energieberatung im Mittelstand für das Jahr 2015 noch attraktiver gestaltet.

 

  • Gefördert werden jetzt bis zu 80 Prozent des Netto-Beraterhonorars   (höchstens 8.000 Euro).
  • Innerhalb des Höchstbetrages kann jetzt die Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen begleitet werden – als z.B. Hilfe bei Ausschreibungen oder der Abnahme der durchgeführten Maßnahmen.
  • Unternehmen mit jährlichen Energiekosten unter 10.000 Euro können nun auch bis zu 800 Euro Zuschuss erhalten.


Gefördert wird eine Energieberatung auf der Grundlage energietechnischer Daten und einer Betriebsbesichtigung. Dabei wird zunächst eine detaillierte Energieanalyse erstellt, die für das gesamte Unternehmen repräsentativ sein muss. Diese dient dann als Grundlage bei der Erstellung eines konkreten Maßnahmenplans.

Näheres zum neuen Förderprogramm finden Sie unter: http://www.bafa.de/bafa/de/energie/energieberatung_mittelstand/index.html